Änderungen im Bereich der Einwohnerkontrolle

01.02.2024

Änderungen im Bereich der Einwohnerkontrolle per 1. Februar 2024

Im Bereich der Niederlassung und des Aufenthalts gibt es per 1. Februar 2024 diverse Neuerungen. Beispielswiese sind keine Heimatscheine und Niederlassungsausweise mehr notwendig.

  • Die Heimatscheine werden wegziehenden Personen zurückgegeben. Verzichtet die wegziehende Person auf die Rücknahme, kann der Heimatschein vernichtet werden.
  • Ändern sich Personenstandsdaten des Heimatscheins, wird der Heimatschein vernichtet. Der Heimatschein darf, da die Angaben nicht mehr korrekt sind, nicht mehr verwendet werden.
Bei Fragen können Sie sich mit der Gemeindeschreiberei in Verbindung setzen.

Gemeindeverwaltung Erlenbach i. S.


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