Der Gemeinderat besteht aus sieben Mitglieder, die vom Stimmvolk alle vier Jahre gewählt werden. Die Gemeinderatsmitglieder sind das ausführende Organ (Exekutive). Sie führen die Gemeinde und koordinieren ihre Tätigkeiten. Dem Rat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind. Die Zuständigkeiten im Rahmen der Gemeindeautonomie sind im Organisationsreglement der Gemeinde Erlenbach i. S. beschrieben.
Die Gemeinderatssitzungen finden in der Regel alle drei Wochen statt. Bei Bedarf können weitere Sitzungen einberufen werden. Die Sitzungen werden vom Gemeinderatspräsidenten geführt, die Gemeindeschreiberin führt das Protokoll.
Jede Gemeinderätin und jeder Gemeinderat steht einem Ressort vor. Die Vorsteherinnen und Vorsteher vertreten die Geschäfte ihres Ressorts im Gemeinderat, an der Gemeindeversammlung sowie gegenüber Dritten.
Die Vorsteherinnen und Vorsteher haben die Führungsverantwortung für ihr Ressort. Sie üben die fachliche Aufsicht über die Geschäfte ihres Ressorts aus und sorgen dafür, dass die Aufgaben erfüllt werden.
Der Gemeinderatspräsident steht von Amtes wegen dem Ressort Präsidiales vor. Der Gemeinderat weist die übrigen Ressorts zu Beginn der Amtsdauer oder bei einer Ersatzwahl durch einfachen Beschluss zu. Er berücksichtigt dabei die Eignung der Ratsmitglieder. Unter dem Abschnitt Gemeinderatsmitglieder finden Sie die einzelnen Mitglieder des Gemeinderates und deren Ressorts.
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Gemeinde Erlenbach im Simmental
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