17.12.2024
Mitteilungen aus dem Gemeinderat vom 9. Dezember 2024
Kenntnisnahme Teil-Kündigung und Beschluss weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat von der Teil-Kündigung von Ramona Tschabold Kenntnis genommen. Ramona Tschabold wird per 1. Juni 2025 zu 40 % eine andere berufliche Herausforderung antreten und bleibt der Gemeinde zu 60 % weiterhin erhalten, wofür der Gemeinderat und die Verwaltung sehr dankbar sind. Der Gemeinderat hat aufgrund vieler Altlasten und Pendenzen, welche seit längerer Zeit angegangen werden sollten, zusätzliche 40 Stellenprozente für die Bauverwaltung genehmigt. hier gelangen Sie zum Stelleninserat - wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Auftragsvergabe Arbeitsplatzbewertung
Die Auftragsvergabe für die Erarbeitung einer Arbeitsplatzbewertung für die Gemeindeverwaltung und den Werkhof erfolgte an den Bernischen Gemeindekaderverband (BGK).
Zweite Vernehmlassung und Neuausrichtung ZSO Niesen & Saanen plus / ZSO BEO WEST
Der Gemeinderat hat in der zweiten Vernehmlassung bezüglich Zusammenschluss des ZSOs Niesen und ZSOs Saanen positiv Stellung genommen.
Auflösung Vertragsvereinbarung Feuerungskontrolleur per 30. Juni 2025
Mit Schreiben vom 28. Mai 2024 informierte das Amt für Umwelt und Energie (AUE) die Gemeinden über die Liberalisierung der Feuerungskontrolle im Kanton Bern per 1. August 2025. Mit der Gesetzesänderung wechselt der Vollzug für diese Kontrollen per 1. August 2025 von den Gemeinden zum Kanton. Aufgrund dessen hat der Gemeinderat beschlossen, den Zusammenarbeitsvertrag mit der Bieri Kaminfegergeschäft GmbH per 30. Juni 2025 zu kündigen. Der Gemeinderat dankt für die angenehme Zusammenarbeit.
Ausserkraftsetzung Gebührentarif Feuerungskontrolle per 30. Juni 2025
Aufgrund der Gesetzesänderung bezüglich Liberalisierung der Feuerungskontrolle im Kanton Bern per 1. August 2025 und der entsprechenden Auflösung der Zusammenarbeit mit der Bieri Kaminfegergeschäft GmbH hat der Gemeinderat entschieden, den Gebührentarif Feuerungskontrolle per 30. Juni 2025 ausser Kraft zu setzen. Die Publikation im Amtsanzeiger erfolgt zu gegebener Zeit.
Überholverbot Kantonsstrasse Ausserlatterbach
Der Gemeinderat hat im Herbst 2024 dem OIK (Oberingenieurkreis) einen Antrag zur Verschiebung vom "50 km/h" Signal in Ausserlatterbach gestellt. Das OIK kann dem Begehren nicht zustimmen. Anstelle einer Temporeduktion hat der Gemeinderat nun beim OIK ein Überholverbot beantragt. Der Entscheid des OIKs wird abgewartet.
Gemeinderat Erlenbach i. S.
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