29.04.2024
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Erlenbach i. S. am Mittwoch, 5. Juni 2024, 20.00 Uhr, Schulhaus Latterbach
Traktanden
1. Jahresrechnung 2023 inkl. Nachkredit, Genehmigung
2. Projekt Pumptrack, Wiedererwägung des Beschlusses der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2022
3. Verschiedenes
Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen zehn Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthaus, Postfach, 3714 Frutigen, einzureichen (Art. 63ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a; Rügepflicht GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt an der Gemeindeversammlung ist, wer folgende Voraussetzungen ausnahmslos erfüllt:
• Stimmberechtigt in eidgenössischen Angelegenheiten
• Am 5. Juni 2024 seit mindestens drei Monaten in Erlenbach i. S. wohnhaft
• Ordentlich bei der Einwohnerkontrolle angemeldet
Anschliessend an die Versammlung sind alle zu einem Apéro vor Ort eingeladen.
Der Gemeinderat
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311 | Postfach 18
3762 Erlenbach i. S.
Montag | 08:00 - 12:00 | geschlossen |
Dienstag | 08:00 - 12:00 | 13:30 - 17:00 |
Mittwoch | geschlossen | geschlossen |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 | 13:30 - 18:00 |
Freitag | 08:00 - 12:00 | geschlossen |
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