Wer ist wählbar?
In den Gemeinderat sind nur in der Gemeinde Stimmberechtigte wählbar. In Kommissionen mit Entscheidbefugnis können alle in eidgenössischen Angelegenheiten Stimmberechtigten und in Kommissionen ohne Entscheidbefugnis alle urteilsfähigen Personen gewählt werden.
Wahlvorschlagsbogen
Spesenformular
Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie Funktionäre der Einwohnergemeinde Erlenbach werden gebeten, ihre Spesen- und Taggeldabrechnungen jeweils bis spätestens 15. Dezember bei der Finanzverwaltung einzureichen. Hier finden Sie das entsprechende Spesenformular.
Gemeinde Erlenbach im Simmental
Graben 311 | Postfach 18
3762 Erlenbach i. S.
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